Aktualisiert 01/07/2025
Tritt in Kraft am 08/07/2025

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ANHANG VIII - Delegierte Verordnung 2025/1190

ANHANG VIII

Inhalt der Bescheinigung über den TLPT gemäß Artikel 26 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2022/2554

Die Bescheinigung enthält mindestens alle folgenden Angaben:

a)

Zum durchgeführten TLPT:

i)

Beginn und Ende des TLPT,

ii)

die kritischen oder wichtigen Funktionen, die Gegenstand des Tests waren,

iii)

gegebenenfalls Informationen über kritische oder wichtige Funktionen, die Gegenstand des Tests waren und für die der TLPT nicht durchgeführt wurde,

iv)

etwaige andere Finanzunternehmen, die an dem TLPT beteiligt waren,

v)

etwaige IKT-Drittdienstleister, die an dem TLPT beteiligt waren,

vi)

zu den Testern:

1.

Angabe, ob interne Tester eingesetzt wurden,

2.

Angabe, ob das Finanzunternehmen von Artikel 5 Absatz 3 Unterabsatz 2 Gebrauch gemacht hat,

vii)

Dauer der aktiven Red-Team-Testphase in Kalendertagen,

b)

wenn mehrere TLPT-Behörden an dem TLPT beteiligt waren: Nennung der anderen TLPT-Behörden und Angabe, in welcher Eigenschaft sie daran beteiligt waren,

c)

Aufstellung der Dokumente, die von der TLPT-Behörde für die Ausstellung der Bescheinigung geprüft wurden.


ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2025/1190/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)