Artikel 13
Plan mit Abhilfemaßnahmen
Der in Absatz 1 genannte Plan mit Abhilfemaßnahmen enthält für jedes Ergebnis im Rahmen des TLPT Folgendes:
Beschreibung der festgestellten Mängel,
Beschreibung der vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen, ihrer Priorisierung und ihres voraussichtlichen Abschlusses, gegebenenfalls einschließlich Maßnahmen zur Verbesserung der Identifizierungs-, Schutz-, Erkennungs- und Reaktionsfähigkeiten,
Ursachenanalyse,
Mitarbeiter oder Funktionen des Finanzunternehmens, die für die Umsetzung der vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen oder Verbesserungen verantwortlich sind,
Risiken in Verbindung mit einer ausbleibenden Umsetzung der unter Buchstabe b genannten Maßnahmen und gegebenenfalls die mit der Umsetzung dieser Maßnahmen verbundenen Risiken.