Aktualisiert 01/07/2025
Tritt in Kraft am 08/07/2025

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
Suche im Rechtsakt

Artikel 11 - Delegierte Verordnung 2025/1190

Artikel 11

Testphase: Red-Team-Test

(1)   Nach Genehmigung des spezifischen Bedrohungsanalyseberichts durch die TLPT-Behörde arbeiten die Tester den Red-Team-Testplan aus, der die in Anhang IV aufgeführten Informationen enthält. Die Tester verwenden als Grundlage für die Entwicklung der Angriffsszenarien das Scoping-Dokument und den spezifischen Bedrohungsanalysebericht.

(2)   Die Tester konsultieren das Kontrollteam, den Anbieter von Bedrohungsanalysen und die Testmanager zu dem Red-Team-Testplan, einschließlich der Kommunikations-, Verfahrens- und Projektmanagementmodalitäten, der vorbereitenden Maßnahmen und Anwendungsfälle für die Aktivierung der Hilfestellungen sowie der Modalitäten für die Berichterstattung an das Kontrollteam und die Testmanager.

(3)   Ist der Red-Team-Testplan vollständig und gewährleistet die Durchführung eines wirksamen TLPT, so genehmigen das Kontrollteam und die TLPT-Behörde den Plan und die TLPT-Behörde unterrichtet den Leiter des Kontrollteams darüber.

(4)   Nach Genehmigung des Red-Team-Testplans gemäß Absatz 3 führen die Tester den TLPT während der aktiven Red-Team-Testphase durch.

(5)   Die Dauer der aktiven Red-Team-Testphase steht in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang des TLPT sowie zur Größe, Tätigkeit, Komplexität und Anzahl der am TLPT beteiligten Finanzunternehmen und IKT-Drittdienstleister oder gruppeninternen IKT-Dienstleister und beträgt in jedem Fall mindestens zwölf Wochen. Angriffsszenarien können nacheinander oder gleichzeitig durchgeführt werden. Das Kontrollteam, der Anbieter von Bedrohungsanalysen, die Tester und die Testmanager einigen sich auf das Ende der aktiven Red-Team-Testphase.

(6)   Sofern die Vollständigkeit des Red-Team-Testplans weiterhin gewährleistet ist und die Durchführung eines wirksamen TLPT möglich ist, genehmigen der Leiter des Kontrollteams und die Testmanager etwaige Änderungen des Red-Team-Testplans nach dessen Genehmigung, die sich auf den Zeitplan, den Umfang, die anzugreifenden Ziele oder die Flags beziehen können.

(7)   Während der gesamten aktiven Red-Team-Testphase erstatten die Tester dem Kontrollteam und den Testmanagern mindestens wöchentlich über den Fortgang des TLPT Bericht, und der Anbieter von Bedrohungsanalysen steht dem Kontrollteam auf Anfrage für Konsultationen und zusätzliche Bedrohungsanalysen zur Verfügung.

(8)   Das Kontrollteam leistet rechtzeitig die auf der Grundlage des Red-Team-Testplans ausgearbeiteten Hilfestellungen. Nach Genehmigung durch das Kontrollteam und die Testmanager können Hilfestellungen hinzugefügt oder angepasst werden.

(9)   Werden die Testaktivitäten von einem Mitarbeiter des Finanzunternehmens oder gegebenenfalls seines IKT-Drittdienstleisters oder eines gruppeninternen IKT-Dienstleisters aufgedeckt, so schlägt das Kontrollteam den Testmanagern in Absprache mit den Testern und unbeschadet des Absatzes 10 Maßnahmen vor, die es ermöglichen, den TLPT fortzusetzen und gleichzeitig die Geheimhaltung zu wahren; diese Vorschläge werden von den Testmanagern validiert.

(10)   Unter außergewöhnlichen Umständen, die das Risiko von Auswirkungen auf Daten, Schäden an Vermögenswerten und Störungen kritischer oder wichtiger Funktionen, Dienste oder Tätigkeiten des Finanzunternehmens selbst, seiner IKT-Drittdienstleister oder gruppeninternen IKT-Dienstleister oder Störungen bei seinen Gegenparteien oder im Finanzsektor hervorrufen, kann der Leiter des Kontrollteams den TLPT aussetzen oder als letztes Mittel, wenn die Fortsetzung des TLPT nicht anderweitig möglich ist und vorbehaltlich der vorherigen Validierung durch die TLPT-Behörde, den TLPT mit einer begrenzten Purple-Teaming-Übung fortführen. Die Dauer der begrenzten Purple-Teaming-Übung wird auf die Mindestdauer der aktiven Red-Team-Testphase von zwölf Wochen gemäß Absatz 5 angerechnet.