Aktualisiert 11/05/2025
In Kraft

Ursprungsrechtsakt
Änderungen
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Artikel 1 - Delegierte Verordnung 2025/416

Artikel 1

Inhalt, Normen und Format der Daten zu Aufträgen über Kryptowerte

(1)   Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, die eine Handelsplattform für Kryptowerte betreiben, halten für jeden Auftrag über Kryptowerte, der über ihre Systeme angezeigt wird, die in den Artikeln 2 bis 15 genannten Angaben in dem in den Tabellen 2 und 3 des Anhangs spezifizierten Format zur Verfügung der zuständigen Behörden, sofern sie den jeweiligen Auftrag betreffen.

(2)   Die in Absatz 1 genannten Daten werden in einem JSON-Format nach der in der ISO 20022-Norm festgelegten Methodik bereitgestellt.