Artikel 5
Handelsbezogene Funktion der Teilnehmer der Handelsplattform für Kryptowerte
Die handelsbezogene Funktion, in der der Teilnehmer der Handelsplattform für Kryptowerte einen Auftrag einreicht, ist nach den Spezifikationen in Tabelle 2 Feld 7 des Anhangs zu erfassen.